Genehmigungsverfahren für Sondergebiete

Sondergebiete sind für spezielle Nutzungen wieFerienhäuser oder Freizeitbauten vorgesehen. Der Bau eines Bungalows erforderthier oft ein besonderes Genehmigungsverfahren. Ein Ferienhausgebiet erlaubtbeispielsweise nur eingeschossige Gebäude mit maximal 100 m². Der Bauherrentscheidet sich für ein Bungalow Fertighaus, das alle Vorgaben erfüllt und inwenigen Wochen bezugsfertig ist.

Zurück
Zurück

Zuschüsse für energieeffizientes Bauen